wegen des letzten Drogenkonsums getrennt hatte (Protokoll, S. 3), bestehen gewisse Fragezeichen hinsichtlich der intakten familiären Verhältnisse, wozu sich der Beschuldigte nicht hat vernehmen lassen. Der Strabismus divergens der ältesten Tochter steht einem Umzug nach Bosnien und Herzegowina ebenfalls nicht entgegen, zumal eine Operation bereits erfolgt ist und die weitere Entwicklung abzuwarten sei (vgl. Bericht der Augenklinik des B. Spitals vom 11. November 2022, Beilage 6 zur Stellungnahme vom 15. Dezember 2022).