Dass der Beschuldigte die Staatsbürgerschaft zur Einreise zwecks Ferienaufenthalt (während der Corona-Krise) erlangt habe, mag für ihn ein weiterer Grund gewesen sein. Dieser kann allerdings für die Erteilung der Staatsbürgerschaft offensichtlich nicht ausschlaggebend gewesen sein. Vielmehr deutet es darauf hin, dass der Beschuldigte mit der Familie beabsichtigt hat, regelmässig Bosnien und Herzegowina – wie mitunter bereits bei früheren Ferien (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll], S. 13) – zu besuchen, da der Aufwand samt Kosten für das Einbürgerungsverfahren kaum für einen einmaligen Ferienbesuch aufgewendet worden wäre.