Erteilung der Staatsbürgerschaft auch tatsächlich mit den Werten vertraut ist und über die notwendigen Kenntnisse auch der Sprache verfügt. Entsprechend erscheint die – soweit ersichtlich erstmals geäusserte – Behauptung des Beschuldigten, dass er Bosnisch nur mündlich und nicht schriftlich könne, mehr als fraglich. Falls dies zutreffen sollte, so kann er dies mit der nötigen Anstrengung in seinem Alter problemlos noch lernen, zumal er nach eigenen Angaben Sprachen schnell lerne (vorinstanzliche Akten [VA] act. 47). Dass der Beschuldigte die Staatsbürgerschaft zur Einreise zwecks Ferienaufenthalt (während der Corona-Krise) erlangt habe, mag für ihn ein weiterer Grund gewesen sein.