3. Das Bundesgericht hiess eine vom Beschuldigten gegen die Landesverweisung erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_552/2021 vom 9. November 2022 gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 16. März 2021 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. 4. 4.1. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahmen vom 12. Dezember 2022 sowie vom 4. Januar 2023, dass der Beschuldigte des Landes zu verweisen sei. 4.2. Der Beschuldigte beantragte mit Stellungnahmen vom 15. Dezember 2022 sowie vom 19. Januar 2023, dass von einer obligatorischen Landesverweisung abzusehen sei. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: