6.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ für das erstinstanzliche Verfahren in solidarischer Haftbarkeit mit den Mitbeschuldigten F._____ und E._____ insgesamt eine Parteientschädigung von gerundet Fr. 1'790.00 zu bezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)