Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist 27 Jahre alt, ledig sowie kinderlos und wohnt bei seinen Eltern in Z._____ (Deutschland). Er ist gelernter KFZ-Elektriker und arbeitet aktuell als Vorarbeiter im Gleisbau. Schulden hat er nach eigenen Angaben keine. Die für die Annahme einer erhöhten Strafempfindlichkeit notwendigen aussergewöhnlichen Umstände liegen nicht vor (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).