Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.). Soweit Unstimmigkeiten hinsichtlich des im Rahmen der gewalttätigen Auseinandersetzung verwendeten Gegenstands bestehen, ist dies nicht weiter entscheidend, lässt sich doch anhand des Verletzungsbildes erstellen, dass A._____ die Verletzungen (unter anderem) mit einem Gegenstand zugefügt worden sind. Es erscheint in diesem Zusammenhang auch wenig überzeugend, dass A._____ zwei ihm völlig fremde Personen zu Unrecht bezichtigen sollte, ihn (mit einem Gegenstand) geschlagen zu haben, zumal er – was in erster Linie seiner Persönlichkeit geschuldet ist, -8-