Es wird davon Vormerk genommen, dass die Entschädigung des Verteidigers der ersten Stunde, Rechtsanwalt Lukas Fischer, bereits im Umfang von Fr. 120.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuern) von der Vorinstanz ausgerichtet wurde. Diese Entschädigungen werden vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. - 16 - 6.3. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Privatklägers für das erstinstanzliche Verfahren in den Verfahren ST.2021.80/81/82 insgesamt eine Entschädigung von Fr. 6'275.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuern) auszurichten.