Nachdem die Berufung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich gutgeheissen worden ist und der Beschuldigte wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung schuldig zu sprechen ist, hat der Beschuldigte die auf ihn entfallenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 2'089.35 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 483.35) zu tragen.