__ von Anfang an konsistent ausführte, von mehreren Personen tätlich angegriffen worden zu sein, wobei er auch stets erwähnt hat, dass einer davon mit einem Gegenstand auf ihn eingeschlagen habe. Dabei konnte er – nebst dem Mitbeschuldigten C._____, den er als seinen Mitbewohner kannte – stets den Beschuldigten und D._____ zu 100% als Schläger bzw. D._____ als denjenigen, der mittels Stock auf ihn eingeschlagen haben soll, identifizieren (UA act. 193, 202; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.).