Es liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise, dass nur eine Person – wie dies die Beschuldigten geltend machen und damit die Schuld alleine auf den flüchtigen E._____ abschieben wollen – die kurz nach dem Vorfall bei A._____ festgestellten Verletzungen, welche sich über beide Körperseiten erstrecken, beigebracht haben soll. Mit dem Verletzungsbild steht im Einklang, dass A._____ von Anfang an konsistent ausführte, von mehreren Personen tätlich angegriffen worden zu sein, wobei er auch stets erwähnt hat, dass einer davon mit einem Gegenstand auf ihn eingeschlagen habe.