Demgegenüber führten die Beschuldigten ebenfalls im Kern gleichbleibend aus, dass C._____ und E._____ in Q._____ den Beschuldigten und seinen Bruder D._____ angetroffen hätten, welche mit dem Auto unterwegs gewesen seien. C._____ hätte bei sich zu Hause in S._____ Sachen holen müssen, weshalb sie zu viert mit dem Auto an den Wohnort von ihm gefahren seien. In der Wohnung hätten sie A._____ angetroffen, wobei es direkt zu einem verbalen Streit zwischen A._____ und E._____ gekommen sei. Der Beschuldigte und die beiden Mitbeschuldigten hätten dann A._____ beruhigt. Als sich die Lage einigermassen entspannt habe, sei C._____ in sein Zimmer gegangen, um seine Sachen zu packen.