Dazu passe auch, dass der Beschuldigte und sein Bruder D._____ verschiedene Versionen betreffend den Ort des zufälligen Treffens angegeben hätten. Weiter widersprächen sich auch die Aussagen des Beschuldigten und der Mitbeschuldigten hinsichtlich des Ablaufs der Geschehnisse (Anschlussberufungsbegründung S. 2 ff.). -5- 3. 3.1. Nach Art. 123 Ziff. 1 und 2 StGB wird von Amtes wegen verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich einen Menschen durch den Gebrauch von Gift, einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands an Körper oder Gesundheit schädigt.