Der Privatkläger A._____ beantragt mit Anschlussberufung ebenfalls einen Schuldspruch und führt diesbezüglich zusammengefasst aus, dass ähnliche Sachverhaltsversionen von drei Beschuldigten, welche sich vor den Einvernahmen haben absprechen können, nicht als überzeugendes Argument für einen Freispruch verwendet werden könne. Darüber hinaus sei der «Ausflug» entgegen den Ausführungen von C._____ von Q._____ nach S._____ um 22:00 Uhr abgesprochen und geplant gewesen. Dazu passe auch, dass der Beschuldigte und sein Bruder D._____ verschiedene Versionen betreffend den Ort des zufälligen Treffens angegeben hätten.