7.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird angewiesen, der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten Rechtsanwältin Antonia Florin für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 4'853.60 (Honorar vom 7. Dezember 2020 bis 24. Dezember 2021, inkl. Auslagen und - 18 - Mehrwertsteuern) sowie dem amtlichen Verteidiger Rechtsanwalt Nicolai Brugger für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 3'751.35 (Honorar vom 24. Dezember 2021 bis 22. Juni 2022, inkl. Auslagen und Steuern) auszurichten. Diese Entschädigungen werden vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.