und zu einer Busse von Fr. 100.00, ersatzweise ein Tag Freiheitsstrafe, [in Rechtskraft erwachsen] verurteilt. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird das von ihm geleistete Bussen-/Kostendepositum im Betrag von Fr. 100.00 an die ihm auferlegte Busse von Fr. 100.00 und – sollte die Busse bereits bezahlt sein – an die Verfahrenskosten angerechnet. - 17 - 4. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Berechtigten zurückgegeben: - 2 Holzteile eines Bilderrahmens, goldfarben