Wie der Privatkläger ausgeführt hat und auch aus seinen eingereichten Unterlagen ersichtlich wird, ist die Unfallversicherung im Umfang von 80% für seinen (auf das schädigende Ereignis zurückzuführenden) Verdienstausfall aufgekommen. Soweit der Privatkläger die übrigen 20% des Verdienstausfalles als Schadenersatz geltend macht, wäre zu prüfen, ob - 14 -