Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 25. April 2018 wegen versuchter Urkundenfälschung, einfacher Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte, Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Diese Vorstrafen sind leicht straferhöhend zu berücksichtigen, hat er doch nicht die nötigen Lehren daraus gezogen (BGE 136 IV 1 E. 2.6.2).