4.3. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte verfügt über zwei teilweise einschlägige Vorstrafen. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. August 2017 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'900.00 verurteilt.