_ war ab dem Zeitpunkt des Vorfalles bis am 31. März 2021, mithin knapp 9 Monate lang, zu 100% arbeitsunfähig (siehe anlässlich des vorinstanzlichen Verfahrens eingereichte ärztliche Zeugnisse). Im Rahmen der unter den Tatbestand der qualifizierten einfachen Körperverletzung fallenden Verletzungen ist von nicht mehr leichten Verletzungen und einem entsprechenden Taterfolg auszugehen.