4.2. Die qualifizierte einfache Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Wie zu zeigen sein wird, kommt aufgrund der Schwere des Verschuldens nur eine Freiheitsstrafe in Frage. - 10 -