Der genaue Ablauf des Geschehenen kann nicht erstellt werden, was aber nicht entscheidend ist, da sich zweifellos erstellen lässt, dass der Beschuldigte bei der Planung und Entschlussfassung einen massgeblichen Tatbeitrag geleistet hat. Insbesondere ist der Beschuldigte bei der Planung in massgeblicher Weise beteiligt gewesen, sodass er nicht bloss als Gehilfe oder Anstifter in Betracht fällt. Der tätliche Angriff auf A._____ ist nicht einfach aus der Situation heraus entstanden; vielmehr handelte es sich um eine gemeinsame koordinierte Aktion. So haben sich die drei Beschuldigten und E._____ um 22:00 Uhr bewusst dazu entschlossen, mit dem Auto von -9-