__ die Verletzungen (unter anderem) mit einem Gegenstand zugefügt worden sind. Es erscheint in diesem Zusammenhang auch wenig überzeugend, dass A._____ zwei ihm völlig fremde Personen zu Unrecht bezichtigen sollte, ihn (mit einem Gegenstand) geschlagen zu haben, zumal er – was in erster Linie seiner Persönlichkeit geschuldet ist, wovon sich das Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung einen unmittelbaren Eindruck hat machen können – mehrfach die Situation bzw. deren Schläge auf ihn vollkommen verharmlost hat (so hätten sie ihn lediglich «gekitzelt», Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6, 8).