Im Gutachten wird sodann weiter festgehalten, dass bei Spitaleintritt zwar keine konkrete Lebensgefahr für A._____ bestanden hätte. Dennoch hätte es ohne Einlage einer Thoraxdrainage zur Entfernung der Luft aus der linken Brusthöhle zu einem akuten Pumpenversagen des Herzens kommen können. Weiter seien auch die festgestellten Mittelgesichtsbrüche die Folge von lebensgefährlichen Handlungen, die mit erheblicher Heftigkeit ausgeführt worden seien. Das Gutachten bestätigt schliesslich – nebst dem Umstand, dass der Körper von A._____ im Sinne von Art.