1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 20. Dezember 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB sowie wegen Widerhandlung gegen Art. 10f Abs. 2 lit. c der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März 2020 (COVID-19-Verordnung 2).