Weiter wird für die Vorbereitung des erstinstanzlichen Plädoyers insgesamt ein Aufwand von 11.16 Stunden geltend gemacht. Das Plädoyer umfasst 7.5 Seiten rechtliche Ausführungen. Dieser Aufwand ist unter Berücksichtigung dessen, dass es sich um einen sehr erfahrenen Verteidiger handelt, deutlich zu hoch. Angemessen ist unter Berücksichtigung der sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellender Fragen ein Aufwand von 6 Stunden, was eine Kürzung der Kostennote um 5.16 Stunden zur Folge hat. - 20 -