3.8. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Beschuldigten kann zudem keine positive Legalprognose gestellt werden. Die von der Staatsanwaltschaft für die Dauer von 8 Jahren beantragte Landesverweisung erscheint bei einer Gesamtwürdigung aller relevanter Umstände und unter Berücksichtigung des Schuld- und Verhältnismässigkeitsprinzips angemessen.