Der Beschuldigte hat mit dem Drogenhandel seine frei gewählte Lebensführung am Rand der Gesellschaft finanzieren wollen und gleichzeitig aus Nachlässigkeit auf den Bezug einer ihm zugesprochenen IV-Rente verzichtet. Entsprechend schwer wiegt der Entscheid gegen das geschützte Rechtsgut und die damit von ihm geschaffene gesundheitliche Gefährdung Dritter, zumal er sich zusätzlich auch noch der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz schuldig gemacht hat.