Dem Beschuldigten ist der qualifizierte Handel mit Heroin und somit einer harten Droge vorzuwerfen, wofür er – in Nachachtung des Verschlechterungsverbots – zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt wird (siehe dazu oben). Auch wenn durchaus noch schwerere Fälle des Drogenhandels denkbar sind, ändert dies nichts daran, dass der Beschuldigte ein vergleichsweise schweres Delikt begangen hat. Der Beschuldigte hat mit dem Drogenhandel seine frei gewählte Lebensführung am Rand der Gesellschaft finanzieren wollen und gleichzeitig aus Nachlässigkeit auf den Bezug einer ihm zugesprochenen IV-Rente verzichtet.