Hinzu kommen mehrere im Strafregister nicht eingetragene Verurteilungen wegen diverser Übertretungen. Die zahlreichen Verurteilungen, darunter solche zu Gefängnisstrafen, ziehen sich wie ein roter Faden durch die letzten 30 Jahre des Beschuldigten, was von einer ausserordentlich grossen Resistenz gegen die herrschenden Regeln und Gesetze erkennen lässt, auch wenn es – bis auf die vorliegend zu beurteilenden Straftaten – meist nicht um schwere Straftaten handelte. Die zahlreichen bisherigen Verurteilungen konnten ihn nicht davon abhalten, nunmehr auch deutlich schwerere Straftaten zu begehen.