Das Gerichtspräsidium Aarau verurteilte den Beschuldigten am 6. September 2011 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 23. Januar 2012 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das SVG zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Hinzu kommen mehrere im Strafregister nicht eingetragene Verurteilungen wegen diverser Übertretungen.