Mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 5. Juni 2003 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Nötigung, Drohung, Widerhandlungen gegen das SVG usw. als Zusatzstrafe zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteilt. Mit Strafbefehl des Bezirksamts Lenzburg vom 2. August 2005 wurde er wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von 30 Tagen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 19. Juli 2010 wegen Widerhandlungen gegen das SVG zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Das Gerichtspräsidium Aarau verurteilte den Beschuldigten am 6. September 2011 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen.