So wurde er nebst den bereits obgenannten im aktuellen Strafregister aufgeführten Verurteilungen zuvor vom Bezirksgericht Lenzburg mit Urteil vom 28. September 1995 wegen Diebstahls, Hehlerei usw. zu einer Gefängnisstrafe von 10 Wochen verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 5. Juni 2003 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Nötigung, Drohung, Widerhandlungen gegen das SVG usw. als Zusatzstrafe zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteilt.