grundsätzlich keine eigentliche Einsicht vorhanden ist. Er ist der Meinung, dass er das Heroin für sein Überleben hat verkaufen müssen (act. 537), während er auf die Sozialhilfeleistungen freiwillig verzichtet hat, da sie ihm zu viel «genörgelt» hätten (act. 538). Zwar wird ihm nun rückwirkend für fünf Jahre eine volle IV-Rente ausbezahlt, weshalb zumindest nicht gänzlich auszuschliessen ist, dass er in Zukunft damit – anstatt durch den Verkauf von Drogen und Waffen – seinen Lebensunterhalt finanzieren könnte. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Kauf der 3.5 Kilogramm Heroin in einer Zeit begangen wurde, als er noch über genügend Einkünfte verfügte.