Der Beschuldigte verfügt zwar im aktuellen Zeitpunkt über diverse Vorstrafen (siehe oben, E. 2.3.3), allerdings wurde er dabei jeweils nur zu vergleichsweise geringfügigen Geldstrafen verurteilt. Er befindet sich seit dem 13. September 2021 in Untersuchungshaft resp. seit dem 28. Juni 2022 im vorzeitigen Strafvollzug (act. 79 und 509). Die Einvernahme des Beschuldigten vor Obergericht liess jedoch erkennen, dass ihm die in Haft verbrachte Zeit nicht allzu grossen Eindruck gemacht hat.