405, 411 und 418) und machte auch anlässlich der Berufungsverhandlung noch geltend, dass er das Heroin zu seiner Existenzsicherung habe kaufen und verkaufen müssen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2 f.). An seiner derzeitigen Situation sieht er seinen Kollegen und ehemaligen Freund «B.» als Schuldigen, da ihn dieser der Polizei ausgeliefert habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 14), was ebenfalls von wenig Einsicht zeugt.