können. Entsprechend ist sein Geständnis strafmindernd zu berücksichtigen. Relativierend dazu ist jedoch anzumerken, dass bei der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten Drogen (fast 3 Kilogramm Heroingemisch und Marihuana) sowie Waffen und Sprengkörper aufgefunden wurden, weshalb ein Leugnen diesbezüglich aussichtslos gewesen wäre. Ohne Geständnis in Bezug auf den Verkauf von Heroin wäre die Gesamtsumme von reinem Heroin lediglich etwas niedriger ausgefallen. Zudem zeigte sich der Beschuldigte während des gesamten Verfahrens uneinsichtig (vgl. z.B. act. 405, 411 und 418)