Zuletzt wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 3. Mai 2021 wegen Hausfriedensbruchs und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Diese Vorstrafen haben den Beschuldigten offensichtlich unbeeindruckt gelassen und er hat daraus nicht die nötigen Lehren gezogen, was die danach begangenen strafbaren Handlungen betrifft.