30 Tagessätze à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilt den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 16. Januar 2018 wegen weiterer Widerhandlungen gegen das SVG zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 400.00. Zuletzt wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 3. Mai 2021 wegen Hausfriedensbruchs und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.