Vielmehr war er offensichtlich ohne Weiteres in der Lage, im Jahr 2008 den Erwerb einer grossen Menge von 3.5 Kilogramm Heroin zu finanzieren. Sein mehrere Jahre später entstandener Finanzbedarf ist sodann allein auf die von ihm freiwillig gewählte Lebensführung am Rande der Gesellschaft (wohnen in einem Camper ohne festen Wohnsitz, wenige enge soziale Kontakte; act. 10 und 400; act. 534 f.; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 13 und 17 f.) zurückzuführen. Er hat zwar keine Sozialhilfe bezogen, ist aber gemäss eigenen Aussagen «ausgestiegen» (act. 538).