Mit dem Drogenverkauf hat er nach eigenen Angaben erst im Jahre 2019 gestartet, als er Geld für seinen Lebensunterhalt gebraucht habe, was er subjektiv als legitim erachtet hat (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3). Der Beschuldigte belieferte zwischen 2019 und 2021 verschiedene Abnehmer (act. 538), wobei er zuletzt nur noch einen Abnehmer gehabt habe (act. 414). Insgesamt hat er mit den Verkäufen Fr. 18'032.00 eingenommen (vgl. act. 413). Mit dem Erlös habe er u.a. seine Miete bezahlt (act. 412).