Der selbst nicht süchtige Beschuldigte hat ausgeführt, das Heroingemisch – wie auch die bei ihm sichergestellten Waffen – quasi als «Altersvorsorge» bzw. als Reserve für schlechte Zeiten erworben, gelagert und teilweise verkauft zu haben, da man ihm das nicht einfach habe wegnehmen können (act. 411; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 2). Mit dem Drogenverkauf hat er nach eigenen Angaben erst im Jahre 2019 gestartet, als er Geld für seinen Lebensunterhalt gebraucht habe, was er subjektiv als legitim erachtet hat (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3).