19 BetmG), denn ihm war der Reinheitsgrad weder bekannt noch wichtig. Vielmehr hat er -6- ausgesagt, dass ihm der Reinheitsgrad seiner verkauften Drogen grundsätzlich egal gewesen sei, solange seine Kunden zufrieden gewesen seien (act. 414; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3).