2.2. Mit Berufungserklärung vom 14. November 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, dass der Beschuldigte für 8 Jahre des Landes verwiesen werde. 2.3. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 23. November 2023, er sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verurteilen. Sodann seien ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten inkl. Anklagegebühr nur zu zwei Dritteln aufzuerlegen. 2.4. Die Berufungsverhandlung fand am 7. März 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: