Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten wurde für das erstinstanzliche Verfahren mit Fr. 18'192.70 entschädigt. -3- 1.3. Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 18. August 2022, der Beschuldigte mit Eingabe vom 24. August 2022 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde den Parteien je am 3. November 2022 zugestellt. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. November 2022 erhob der amtliche Verteidiger hinsichtlich der ihm erstinstanzlich zugesprochenen Entschädigung Beschwerde und beantragte, es sei ihm eine Entschädigung in Höhe von Fr. 22'427.45 zuzusprechen.