Thompson, eine Schachtel mit Sprengkapseln, eine Sprengschnur und eine Schachtel Jagdschwarzpulver, ein Unterhebelrepetierer Winchester Modell Ranger 30-30, eine Schrotflinte Remington, eine Schrotflinte Pachmayr und einen Pistolengriff zur Schrotflinte beschafft. Diese Gegenstände habe der Beschuldigte in seinem Wohnmobil in R. oder in einem Lagerraum in Q. gelagert. 1.2. Mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 11. August 2022 wurde der Beschuldigte gemäss Anklage schuldig gesprochen und dafür mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Von einer Landesverweisung wurde abgesehen.