1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 2. Juni 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher (qualifizierter) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Sie beantragte, dass der Beschuldigte dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu verurteilen sei. Weiter beantragte sie, dass der Beschuldigte für 8 Jahre des Landes verwiesen werde.