1. Auf das Entschädigungsgesuch für Überhaft wird nicht eingetreten. 2. Das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung und/oder unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.00 werden dem Verurteilten auferlegt. 4. Der Verurteilte hat seine Parteikosten selbst zu tragen. Zustellung an: […] Aarau, 19. Februar 2025 Obergericht des Kantons Aargau Strafgericht, 1. Kammer Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: Six M. Stierli