1. 1.1. Der Verurteilte beantragt, dass ihm für die erlittene Überhaft von 13 Tagen eine Entschädigung von Fr. 3'900.00 zu bezahlen sei (Entschädigungsgesuch vom 23. Oktober 2023, S. 1). Dabei führt er aus, dass hierfür kein selbstständiges nachträgliches Verfahren im Sinne von Art. 363 StPO einzuleiten sei (Stellungnahme vom 6. November 2024, S. 1 f.).