8. Der Vertreter des Verurteilten reichte am 6. November 2024 eine Stellungnahme ein, in welcher er an seinem Antrag auf Entschädigung für Überhaft festhielt und die beantragte Entschädigung für seine Vertretung auf Fr. 1'400.00 erhöhte. Mit Stellungnahme vom 10. Dezember 2024 beantragte er eine erneute Erhöhung seiner Entschädigung auf Fr. 1'700.00. An diesen Anträgen hielt er mit Stellungnahme vom 24. Dezember 2024 fest.